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Nach diesen Gesprächen ergibt sich ein deutlich anderes Bild der von Beginn an martialisch angelegten Polizeiplanung. »Sie sind reingelaufen wie bei einem Einsatz gegen Schwerverbrecher«, sagt González zu »nd«. Die Sicherungen seien von außen abgestellt worden, anschließend habe die Polizei versucht, die Tür aufzubrechen. Als die Mutter aus der Dunkelheit der Wohnung heraus öffnete, hätten alle Polizist*innen ihre Waffen gezogen. »Die Eskalation entspricht nicht den wissenschaftlichen Erkenntnissen im Umgang mit vulnerablen, eingeschränkten Menschen«, sagt der Anwalt zu »nd«.
Tage nach dem Einsatz stellte sich auch heraus, dass die Mutter von dem Polizeitrupp auf dem Boden »fixiert« wurde, bevor die Schüsse auf das Mädchen erfolgten – die Polizei hatte dies andersherum dargestellt. Inzwischen wurde auch bekannt, dass die Bodycams der Beamt*innen während des Einsatzes nicht eingeschaltet waren; angeblich, weil es sich um einen »Routine-Einsatz« gehandelt habe. Dem WDR teilte das nordrhein-westfälische Innenministerium am Montag mit, die Polizei sei in diesem Fall »nicht von einer Gefahrensituation ausgegangen«. Auch diese Version steht im Widerspruch zu den Ausführungen des Anwalts.
González kritisiert zudem die behördlichen Angaben zum Gesundheitszustand des Mädchens, die nach inzwischen drei Operationen in keinem Fall »den wirklichen, dramatischen Tatsachen« entsprochen hätten. Die Polizei habe den Zustand gar nicht beurteilen können, da weder Klinik noch Verantwortliche medizinische Details weitergegeben hätten. Außerdem seien die Gesundheitsdaten des Kindes hochsensibel. »Das schafft aufseiten der Familie meiner Mandantin jedenfalls kein Vertrauen in eine objektive Ermittlung der Geschehnisse und lässt an der Neutralität der ermittelnden Behörden leider grundlegend zweifeln«, sagt er.
Die Öffentlichkeitsarbeit von Polizei, Staatsanwaltschaft und Innenministerium bezeichnet González als »schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung« der Zwölfjährigen. Das gelte ebenso für die Medienberichterstattung, durch die das Wohnhaus und damit die Familie identifizierbar seien. Einige Medien hätten zudem Kinderfotos veröffentlicht.
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Es wird sich beschwert, dass die Polizei den Zustand als stabil beschrieben hat. Das konnten sie nicht wissen, war falsch, und damit eine verschönernde Aussage ohne Absicherung. Alles was über “Zustand unbekannt” hinausgeht, kann nur eine Eigenerfindung sein.
Also warum macht die Polizei Aussagen ohne Fundierung? Damit möglichst schnell eine Verharmlosung stattfinden kann.
Der Artikel will nicht, dass die Polizei mehr weiß, sondern beschwert sich, dass, trotz Unwissen, Aussagen getroffen wurden. Also ist die Kritik an der Falschaussage. Das ist auch nicht schwer da rauszulesen, weil es direkt im ersten Satz deines Zitates steht.