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Glaubt man Archivrechtler Partsch, dann könnte das Kanzleramt nun zivilrechtlich gegen Schröder oder die Stiftung vorgehen. Die Bundesregierung selbst schreckt vor solchen Schritten offenbar weiter zurück. Das Kanzleramt, so eine Sprecherin, sei „weiterhin auf verschiedenen Kanälen im Abstimmungsprozess“ mit Ex-Kanzler Schröder.

CORRECTIV erwägt nun eine Klage gegen das Bundeskanzleramt, um nach dem Informationsfreiheitsgesetz die Herausgabe der Informationen zu erzwingen.

  • poVoq@slrpnk.net
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    3 days ago

    Ah, also “nur” zur SPD Stiftung und nicht wie bei Kohl ins private Eigenheim?