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Für Betroffene könnte diese Regelung problematisch werden. Helena Steinhaus, Gründerin der Initiative Sanktionsfrei e.V., kritisiert die Pflicht zur persönlichen Vorsprache, um zu überprüfen, ob jemand „wirklich krank“ sei. Viele Betroffene versäumten Termine nicht aus Nachlässigkeit, sondern weil Panikattacken, depressive Phasen oder soziale Phobien sie im Alltag blockieren. Der Sozialrechtsexperte Utz Anhalt erklärt bei gegen-hartz.de: „Wer täglich darum kämpft, überhaupt aufzustehen, braucht keine Drohkulissen. Er braucht ein System, das Erkrankungen ernst nimmt – nicht eines, das sie anzweifelt. Die neue Grundsicherung baut ein System auf, das psychisch erkrankte Menschen unter Generalverdacht stellt.“
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Da wird nicht der Sachbearbeiter entscheiden, sondern im Endeffekt ist das dann der seit langem etablierte und völlig verfassungskonforme Amtsarzt.
Schauen wir doch mal in den Referentenentwurf
Steht nix von Amtsarzt. Da steht “Sind psychische Erkrankungen bekannt, soll die Anhörung persönlich erfolgen”.
Das wird verkauft als “besserer Schutz von psychisch Erkrankten”, heißt aber “wenn du psychisch krank bist musst du kommen, damit irgendein Laie das mit seinen Vorurteilen über psychisch Kranke abgleichen kann. Wenn du dir beim Termin nicht ständig selbst ins Gesicht schlägst, oder was Psychos halt so machen, dann bist du wohl doch arbeitsfähig ¯\_(ツ)_/¯”
Großes Kino!
Getreu dem Motto “wer noch zum Arzt gehen kann, kann auch arbeiten gehen” oder in dem Fall, “Sie sind ja hier, dann kann es ja nicht so schlimm sein”.