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Cake day: January 10th, 2024

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  • Naja, rechtlich betrachtet besteht da tatsächlich wenig Spielraum. In U-Haft dürfte der Mann nur genommen werden, wenn Flucht-, Verdunkelungs- oder Wiederholungsgefahr bestünde. Ich war natürlich nicht dabei, aber nach der Schilderung im Artikel halte ich es zumindest für plausibel, dass die Polizisten diese Gefahren ausschließen konnten. Vereinfacht ausgedrückt: 71 Jährige rennen selten weg, Personalien sind aufgenommen, zu verdunkeln gibt es nichts und das Ganze wirkte ja eher wie eine Affekthandlung, also ist eine Wiederholung zumindest nicht wahrscheinlich.

    Es fühlt sich nach dem eigenen Gerechtigkeitsgefühl sicherlich erstmal falsch an, wenn jemand eindeutig etwas verbrochen hat und dann „freigelassen“ wird. Aber ich halte das für einen notwendigen Kompromiss, um sicherzustellen, dass Freiheitsrechte auch tatsächlich das hohe Gut sind, das sie sein sollen.

    Am Ende muss man hier einfach abwarten, was beim Prozess herauskommt. Erst wenn der Mann dort freigesprochen wird, würde ich mir ernsthaft Sorgen machen.