Eine muslimische Juristin wollte als Richterin auch bei Verhandlungen ein Kopftuch tragen - und wurde deshalb vom Land Hessen nicht eingestellt. Dagegen zog die Frau vor Gericht. Nun wurde ihre Klage abgewiesen.
Wenn das Kopftuch in diesem Fall tatsächlich nur ein Kleidungsstück wie jedes andere auch wäre, könnte sie sich wie alle anderen Richter auch an die bei Gericht für Verhandlungen geltende Kleidungsordnung halten. Wenn sie dies nicht kann, ist es kein Kleidungsstück wie jedes andere.
Wenn das Kopftuch in diesem Fall tatsächlich nur ein Kleidungsstück wie jedes andere auch wäre, könnte sie sich wie alle anderen Richter auch an die bei Gericht für Verhandlungen geltende Kleidungsordnung halten. Wenn sie dies nicht kann, ist es kein Kleidungsstück wie jedes andere.